In nahezu jedem familiären Kontext kann eine Familienmediation Streitigkeiten, welche häufig auf einer gestörten Kommunikation basieren, klären.
Mediation bei Familienkonflikten
Konflikte im familiären Umfeld sind häufig mit großen Belastungen verbunden. Möglich ist ein Mediationsverfahren beispielsweise
- in der Paarbeziehung,
- in Trennungs- oder Scheidungsangelegenheiten, z. B. Unterhalt, Vermögensaufteilung etc.,
- in sorge- und umgangsrechtlichen Fragen,
- zwischen Generationen oder Geschwistern,
- in erbrechtlichen Angelegenheiten zu Lebzeiten des Erblassers, um gemeinsam mit allen Beteiligten eine einvernehmliche Nachfolgeregelung zu finden,
- in erbrechtlichen Angelegenheiten bei Eintritt des Erbfalls, in Erbengemeinschaften,
- in Familienunternehmen, z. B. bei Betriebsübergabe bzw. zur Nachfolgeregelung.
Information zum Verfahren in der Familienmediation
Das strukturierte Vorgehen einer familiären Mediation durchläuft mehrere Stufen. Die Beteiligten bekommen die Gelegenheit, individuell die eigene Sichtweise und Position zu bestimmten Themen darzulegen. Danach werden die jeweiligen Wünsche, Interessen und Bedürfnisse werden hinter den Positionen herausgearbeitet. In diesem Stadium ist es ein zentrales Element, den Teilnehmenden Raum und Zeit zur Eigenreflexion zu geben. So können Motivationen für die eigenen Bedürfnisse, aber auch die des Gegenübers, besser erkannt und dadurch neue Impulse gegeben werden.
Schließlich erfolgt im Wege des Brainstormings die Entwicklung verschiedener Lösungsoptionen, die dann verhandelt, vereinbart und abschließend auf Wunsch schriftlich in einem Abschlussmemorandum oder einem notariellen Vertrag niedergelegt werden.
Vom Rahmen des Mediationsangebots für Familien sind verbindliche Rechtsauskünfte jeglicher Art nicht umfasst. Sollten also z. B. Fragen nach Berechnungen von Unterhaltsansprüchen laut gesetzlicher Vorschriften aufkommen, ist die Kontaktierung eines/einer Fachanwalts/Fachanwältin für Familienrecht notwendig. Hier besteht seit Jahren eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Frau Rechtsanwältin Natalie von Deringer aus Koblenz.
Dauer
Die Dauer des Verfahrens richtet sich nach den von Ihnen vorgegebenen Themen und der Anzahl der Teilnehmenden. Sollte nur ein Thema zwischen zwei Personen geklärt werden, kann dies in einer sogenannten Kurzmediation in einem Termin, ca. zwei bis drei Stunden, erfolgen. Im Falle einer Trennungs- oder Scheidungsmediation sind regelmäßig zwischen sechs bis acht Sitzungen erforderlich, wobei auch diese Zahlen variieren und letztendlich vom Einzelfall abhängen.
Kosten
Im Gegensatz zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung wird im Mediationsverfahren für Familien nach einem festen Stundensatz und eben nicht nach Streitwert abgerechnet. Daher ist z. B. in Scheidungs- oder Erbangelegenheiten, die im Prozess einen grundsätzlich hohen Streitwert haben, eine Kostenersparnis von bis zu siebzig Prozent möglich. Die Stundensätze variieren je nach Teilnehmerzahl. Eine Auskunft hierzu erfolgt daher sehr gerne nach einem ersten Kontakt, in welchem ich von Ihnen erste Informationen zu Inhalten und Anzahl der Beteiligten erlange.